Kundenstopper in der Gastronomie: Was muss ich beachten?

Sie sind praktisch und zugleich effektiv: Kundenstopper bieten Gastronomen und Restaurantbesitzern eine ideale Möglichkeit, Angebote und Aktionen wirkungsvoll in Szene zu setzen und auf sich aufmerksam zu machen. Dank beidseitiger Informationsflächen sind Kundenstopper nicht nur ein ideales Werbemittel für Restaurants in Top-Lagen, sondern eignen sich besonders für Lokalitäten in Seitenstraßen oder B-Lagen. Denn so lassen sich recht einfach aus der Laufkundschaft Gäste machen, die auf den Hauptstraßen beispielsweise ihren Einkäufen nachgehen.

Kundenstopper Gastro

Kundenstopper sind in verschiedenen Varianten erhältlich und passen so stets ideal zum eigenen Design. Es gibt sie aus Holz, Aluminium oder Stahl, als klassischen A-Aufsteller, mit Wassertank, als Klemmrahmen, Kreide- oder Magnettafel oder in ganz individueller Form. Doch bevor der Kundenstopper aufgestellt werden kann, gibt es einiges zu beachten, denn nicht überall ist das Aufstellen einfach so möglich.

Kundenstopper aufstellen: Genehmigung einholen

Bevor das Werbemittel im öffentlichen Raum, also auf Bürgersteig und Straße oder in der Fußgängerzone, aufgestellt werden kann, sollten Informationen über Genehmigungen eingeholt werden. Denn das Aufstellen eines Kundenstoppers ist hier praktisch immer genehmigungspflichtig. Das macht auch durchaus Sinn, denn stellt man sich vor, jeder würde wahllos einen Kundenstopper aufstellen, wären die Fußgängerzonen und Innenstädte bald voll davon und die Passanten wären schlichtweg reizüberflutet und würden die Angebote nicht mehr wahrnehmen. Zudem wäre das Bild der Innenstadt dadurch geprägt und – sind wir ehrlich – niemand möchte das.

Allerdings gibt es in jeder Stadt und jeder Gemeinde hierzu ganz eigene Regeln und Vorschriften. Diese drehen sich meist um Vorgaben der Stadtplanung und um die Regelung des Straßen- und Fußgängerverkehrs. Hier gibt es meist ganz konkrete Gesetze, was erlaubt ist und was nicht. So verschieden die Vorgaben sind, so unterschiedlich gestaltet sich auch die Anlaufstelle vor Ort. Denn je nach Ort ist eine andere Stelle dafür zuständig. Das kann in einer Stadt das Straßenbauamt sein, im nächsten Ort das Ordnungsamt oder gar eine ganz andere Gemeindebehörde. Hier hilft in der Regel nur: Entweder im Internet die zuständige Stelle ermitteln oder sich bei Stadt und Gemeinde telefonisch erkundigen.

Hinweis: Wer einen Kundenstopper auf seinem eigenen, privaten Grundstück aufstellen möchte, kann das natürlich tun. Hier gibt es keine Vorgaben und normalerweise müssen hierfür auch keine Genehmigungen eingeholt werden.

Damit der Antrag formgerecht bei der zuständigen Stelle eingehen kann, muss er in Schriftform vorliegen. Dafür stellen die entsprechenden Ansprechpartner und Behörden in der Regel auch das passende Formular zur Verfügung. Diese können in der Regel auch direkt über die Webseite der Stadt oder Gemeinde bezogen werden. Aufgestellt werden darf der Kundenstopper dann aber auch erst, wenn der schriftliche Bescheid vonseiten der Behörden vorliegt. Diese lassen sich die Werbemaßnahme natürlich auch gerne bezahlen, je nach Ort kann dies schon einmal gut 500 Euro pro Jahr kosten.

Kundenstopper für mehr Aufmerksamkeit

Um mit dem Kundenstopper die passenden Gäste anzuziehen, muss er dementsprechend betextet oder auch optisch passend in Szene gesetzt werden. Hier sollten also Vorplanungen erfolgen, was mit dem Kundenstopper bezweckt werden soll und wie der Text den Gast davon überzeugt. Doch nicht nur der Inhalt spielt eine wichtige Rolle dabei, sondern auch Schriftart und Textlänge. Denn die Laufkundschaft soll schnell und bündig erfahren, was auf sie wartet. Denn kaum jemand hat Zeit und Lust für eine Werbetafel stehen zu bleiben und zu entziffern, was darauf vermerkt ist. Leuchtende Farben und auffällige Hintergründe können hier ebenfalls dafür sorgen, dass der Blick der Vorbeigehenden auf das Angebot aufmerksam gemacht wird.

Ein Kundenstopper eignet sich ganz hervorragend, um auf Aktionen und Angebote hinzuweisen. Vielleicht bietest Du ja eine kostenlose Tasse Kaffee zur Sahnetorte an oder ein Gläschen Sekt um Sonntags-Brunch. Egal, für welches Schmankerl du dich entscheidest: Die Gäste werden sicher davon überzeugt sein.

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